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Urheberrechtlicher Status der Vektorrepoduktion

Weiß jemand, wie es in so einem Fall, Vektorgrafik eines Nicht-Trademark-Logos, mit dem Copyright aussieht?
--Loki 10:02, 14. Jul. 2009 (UTC)

Wenn das Logo ursprünglich auf einer Grafik von FASA war, ist eine selbstgemachte Version auch deren Copyright. - Ist genau wie mit Comicfiguren und anderem. - Deswegen ist ja Fanart (selbstgemalte Asterixe, Micky Mäuse etc.) auf Commons nicht zugelassen. "Derrative Works" oder so'n juristischer Drek. - Dem entsprechend einfach den Copyright-Disclaimer wie für ein direkt aus einem Buch gescanntes Logo nehmen. --Kathe 17:24, 14. Jul. 2009 (UTC)
Du meinst das SVG ist eine Bearbeitung. Für die würde man für die Veröffentlichung natürlich die Einwilligung des Urhebers benötigen. Meine Überlegung ging eher in Richtung Schöpfungshöhe, ob sie in diesem Fall gegeben ist.
Comicfiguren sind da glaube ich kein gutes Beispiel, weil die denke ich dem Markenrecht unterliegen.
--Loki 08:16, 16. Jul. 2009 (UTC)
Nimm einfach den üblichen Copyright-Disclaimer. - Der ist so umfangreich und deckt alle ehemaligen und aktuellen Lizenzinhaber ab, daß er eigentlich alles erschlagen müsste. - An sonsten das Bild-PD-Schöpfungshöhe - das könnte bei einem einfachen, geometrischen Schriftzug auch passen. Als Beispiel eines anderen Herstellers: Games Workshop verlangt grundsätzlich auch bei Fanwork inkl. selbst geschossene Fotos selbst umgebauter und bemalter GW-Miniaturen, die irgend wer auf seiner Homepage veröffentlichen will, den Copyright Disclaimer, den sie irgendwann auf ihre Website gestellt haben (ob sie damit im Recht sind, ist natürlich eine andere Frage).
--Kathe 15:29, 16. Jul. 2009 (UTC)
Also nehmen wir sie mal fürs Erste.
--Loki 16:25, 16. Jul. 2009 (UTC)