Passauer Verträge

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Passauer Verträge
Geschehen:
Gesetz zur Regulierung der Exterritorialität
Ort: Bundesrepublik Deutschland (Später Allianz Deutscher Länder)
Zeit: 23. November 2011

Die Passauer Verträge (engl. Treaty of Passau) sind ein Anfang des 21. Jahrhunderts beschlossenes Vertragswerk, das die Exterritorialität der Konzerne innerhalb Deutschlands regelt. Sie sind eines der politischen Vermächtnisse des deutschen Militärrates, der die damalige Bundesrepublik Deutschland zwischen 2008 und 2014 regierte.

Geschichte

Die Passauer Verträge wurden am 23. November 2011 unterschrieben.[1] Die Ruhrmetall AG profitierte aufgrund ihrer Größe als einer der ersten Konzerne von der neuen Gesetzgebung.[2]

2042 unterzeichnete die BRD die Business Recognition Accords (BRA). Mitte der 2040er beschäftigte sich das Weltwirtschaftsforum unter starker Konzernbeteiligung mit einer Restrukturierung der BRD und erarbeitete 2044 das Strategiepapier "Die Zukunft Deutschlands". Bei der Neufassung der Verfassung der Allianz Deutscher Länder von 2045 blieben die Passauer Verträge mit all seinen Zusatzprotokollen, wie auch die BRA weiterhin geltendes Recht in der neuen Allianz Deutscher Länder.[3] Allerdings wurde keinem Konzern seit der Unterzeichnung der BRA 2042 und der Gründung der ADL 2045 mehr das Privileg einer Exterritorialität via der Passauer Verträge zugestanden.[4] Die letzte Ausnahme hiervon war die Draco Foundation Deutschland, die am 6. September 2057 durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshof dieses Recht zugesprochen bekam.[5]

2072 versuchte BuMoNA nach dem Verlust der eigenen Exterritorialität durch die Ausgründung aus der AG Chemie den Bundesrat davon zu überzeugen ihr Exterritorialität basierend auf den Passauer Verträgen zu gewähren. Dies scheiterte jedoch, eben weil das Recht seit so langer Zeit nicht mehr angewendet wurde.[4] Während der KFS-Krise plante die Allianzregierung die Privatisierung des Gesundheitswesens über einen Trick wieder Rückgängig zu machen. Sie machte BuMoNA das Angebot ihrem Anlieben stattzugeben, sofern sie mit der in Hannover ansässigen Phalanx Group fusionierte und einer Beteiligung (und somit Mitspracherecht) des Staates akzeptieren würde. Dieses Vorhaben wurde jedoch durch den Frankfurter Bankenverein unterbunden, der stattdessen eine Übernahme BuMoNAs durch die Ruhrmetall AG arrangierte, da er an beiden Konzernen Anteilseigner war.[6]

Details

Eines der Details, das die Passauer Verträge regeln, ist der Umgang mit Warensendungen von ExTer-Unternehmen. Wenn diese Sendungen als solche gekennzeichnet wurden (deren Missbrauch selbstverständlich nach Megakonrecht strafbar ist), dann dürfen diese nicht von Fremden geöffnet werden. Einzig Warnhinweise und eine grundlegende Warenbeschreibung sind noch Pflicht, alle weiteren Angaben rein freiwillig. Die Formalitäten und Zollkontrollen entfallen somit, auch wenn es immer mal wieder vorkommt, dass dies passiert, wie etwa am Frankfurt International. Dies bildet aber eher die Ausnahme.[7]

Ein weiteres Detail besagt, dass die Bildung von Müllkippen auf ExTer-Gebieten verboten ist. Im Falle der Shiawase-Mülldeponien von Berlin im Berliner Umland war eine Ausnahmeregelung, um die Jahre abwesender Mülldienste ein wenig zu kompensieren und die Seuchengefahr für die Freistadt zu reduzieren. Inzwischen hat sich daraus aber ein echter Rechtsstreit entwickelt.[8]

Endnoten

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