Berliner Judikative Dienste GmbH

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Berliner Judikative Dienste GmbH
Überblick (Stand: ?)
Abkürzung: BeJuDi
Mutterkonzern: Berlin Verwaltungs AG
Hauptsitz: Berlin, ADL
Branche: Recht und Gesetz
Konzernstatus: Tochterfirma

Die Berliner Judikative Dienste GmbH (kurz BeJuDi) ist eine Tochter der BERVAG, die sich mit judikativen Angelegenheiten in der Freistadt Berlin beschäftigt.

Geschäftsprofil

Die BeJuDi ist für die Judikative zuständig und muss sich daher mit den Besonderheiten der Freistadt herumschlagen, namentlich dem Flickwerk aus lokalen Sonderrechten und unklaren Grenzziehungen. Im Versuch, der Lage irgendwie Herr zu werden, brachte die BeJudDi eine ausufernde Zahl dubioser Anklagen vor.[1]

Marschall-Projekt

Die juristischen Besonderheiten des Berliner Rechts führen zu allerhand Probleme und man kann nicht mal erwarten, dass einfache Streifenpolizisten einen Überblick über das jeweils geltende Kiezrecht besitzen. Da Strafverfolgungen zu allem Überfluss auch noch kiezübergreifend sind und nicht allein durch die jeweiligen Kiezwehren vor Ort gelöst werden können, ging die BeJuDi dazu über, sogenannte "Marschalls" einzusetzen. Diese Gesetzeshüter werden von einem juristischen Expertensystem gemeinsam mit einer per Simrig zuschaltbaren Richterstelle unterstützt und vollstrecken direkt vor Ort ein Urteil.[1]

Geleitet wird das Projekt von Yasmine Assad, die das Projekt als Entlastung für die Gerichte betitelt, zumal juristische Expertensysteme offenbar nicht weniger schlecht ankommen als von metamenschen gerichtete Urteile.[1]

Kopfgelder

Die BeJuDi hat ihre Finger auch in der Vollstreckung von Kopfgeldern, was ein Relikt aus der Zeit war, als diese die einzige Art bildeten, wie lokal gefällte Urteile außerhalb des eigenen Kiezes vollstreckt werden konnten. Auch nach der Wiedervereinigung blieb es erhalten, weshalb man die Steckbriefe gesuchter Personen und offerierte Kopfgelder auf allen öffentlichen Portalen finden kann. Diese werden mitunter an die BeJuDi gemeldet, die dann die zugrunde liegenden Gesetze und Normen, nach denen das Verfahren durchgeführt wurden, überprüft. Anschließend übernimmt die BeJuDi dann das Meldung an das sogenannte Kaobord (KO-Board), sodass Kopfgeldjäger, aber mitunter auch registrierte Polizeidienste diese dann nutzen können, um gelistete Kopfgelder zu beanspruchen.[2]

Mitarbeiter

Endnoten

Index